HAFENORDNUNG FÜR HÄFEN DES NAUTIKTOURISMUS FÜR DIE MARINA  KORNATI  UND DEN HOTELHAFEN KORNATI

Die Marina Kornati stellt gemeinsam mit dem kleinem Hotelhafen Kornati (im weiteren Textverlauf:Marina) eine einheitliche Organisationseinheit dar, die im Rahmen des Vorstandes der ILIRIJA AG Biograd na Moru, Tina Ujevića 7, tätig ist.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

In dieser Ordnung werden die Bedingungen sowie die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Ordnung im Hafen der Marina Kornati und im Hotelhafen Kornati geregelt (im weiteren Textverlauf:Marina).

Die Regeln gelten für das gesamte Gebiet (Festland und Meer), das von der Marina genutzt wird beziehungsweise das die Marina im Rahmen ihres Konzessionsvertrags nutzen darf.

Die Regeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Marina werden im Einklang mit Vorschriften vom Vorstand aufgestellt, vom zuständigen Hafenamt bestätigt und von Personen, die seitens der Marina dazu befugt werden, umgesetzt.

Alle Dienstleistungsnehmer werden bei ihrer Ankunft in die Marina über dem Inhalt dieser Ordnung informiert. Die Ordnung befindet sich an der Rezeption und ist an anderen dafür vorgesehenen Stellen im Gelände der Marina ausgehängt.

Der Hafenmeister der Marina teilt die Plätze ein, an denen die Boote festgebunden werden (im weiteren Textverlauf:Liegeplatz). Der Marina bleibt das Recht vorbehalten, das Boot ohne jegliche vorherige Zustimmung des Bootsnutzers zu verholen, wenn dieses zur Wahrung der Sicherheit oder aufgrund anderer berechtigter Gründe erforderlich ist.

Jedes Boot, das in den Hafen einläuft oder aus dem Hafen ausläuft, darf im gesamten Hafenbecken der Marina maximal mit einer Geschwindigkeit von 3 Knoten fahren.

Bei jedem Einlaufen in die Marina ist der Bootshalter dazu verpflichtet, seine Ankunft anzukündigen (telefonisch oder über den VHF- Kanal 17). Das Personal der Marina gibt je nach Bedarf Anweisungen und Anordnungen für das Einlaufen.

Der Bootshalter ist dazu verpflichtet, einen gültigen Bootsführerschein beziehungsweise ein gemäß Vorschriften der Republik Kroatien entsprechendes Dokument bei sich zu haben.

Erfolgt die Anreise mit dem Boot, ist der Bootshalter dazu verpflichtet, seine Anreise an der Rezeption der Marina anzumelden. Dort sind persönliche Dokumente, Zulassungsdokumente des Boots und eine Liste der Bootsbesatzung vorzulegen.

Der Bootshalter ist dazu verpflichtet, sein Boot in einem ordentlichen, funktionsfähigen und wasserdichten Zustand zu halten. Im Einklang mit dem System, dass die Marina fürs Festmachen von Booten benutzt, sind die Boote auf eine sichere Art und Weise mit unversehrten Leinen in entsprechenden Größen festzubinden. Aufgrund des Genannten sowie aus Sicherheitsgründen kann der Vorstand der Marina auf 

Kosten des Bootseigners entsprechende Maßnahmen treffen, damit das Boot unbeschädigt bleibt.

Im Falle der Anreise in die Marina mit einem Straßenverkehrsmittel, mit einem Schlepper oder Anhänger, auf dem sich das Boot befindet, ist der Bootshalter dazu verpflichtet, seine Ankunft an der Hafenpforte der Marina anzumelden. Der Pförtner wird den Bootshalter zur Rezeption der Marina schicken. Dort wird das Slippen des Bootes beziehungsweise das Abstellen des Bootes an Land beauftragt. Der Bootshalter wird darüber informiert, wo er sein Fahrzeug, Trailer oder Ähnliches abstellen kann.

Das Ankern in der Marina ist untersagt. Im Ausnahmefall kann der Hafenmeister das vorübergehende 

Ankern eines Bootes genehmigen, sollte hierfür ein berechtigter Grund vorliegen.

Der Bootshalter hat die Pflicht, im gesamten Gebiet der Marina für die gesamte Aufenthaltsdauer selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Boot unbeschädigt bleibt. Er ist selbst für die Sicherheit und 

Funktionsfähigkeit des Bootes verantwortlich.

Während sich das Boot in der Marina befindet, müssen Name und Kennzeichen des Bootes an einer sichtbaren Stelle ausgewiesen sein. Jede Änderung des Namens oder des Kennzeichens muss in den Bootsdokumenten eingetragen sein und muss der Rezeption mitgeteilt werden.

Der Bootshalter, der mit der Marina einen Liegeplatzvertrag geschlossen hat, muss seine Ankunft aufs Boot an der Rezeption anmelden. Dort hat er für Zwecke der Anmeldung der Gäste, die sich auf dem Boot aufhalten werden, persönliche Dokumente aller Besatzungsmitglieder vorzulegen. Die Aufenthaltsgebühr wird im Einklang mit dem Gesetz über die Aufenthaltsgebühr (veröffentlicht im kroatischen Amtsblatt „Narodne novine“ Nr. 152/08, 59/09)  vom Hafenamt pauschal in Rechnung gestellt. 

Bootshalter mit ausländischer Flagge, die mit der Marina einen Liegeplatzvertrag geschlossen haben, sind dazu verpflichtet, an der Rezeption der Marina die gesamte Ausrüstung, die sich auf dem Boot befinde, anzumelden, indem sie das Formular „Inventarliste“ ausfüllen. Der Aufenthalt in der Marina unterliegt Zollvorschriften.

Bootshalter können sich nur an die Strom- und Wasserleitung anschließen, wenn die an Bord installierten Anlagen den kroatischen Standards entsprechen und wenn sie sich persönlich oder ein anderes Besatzungsmitglied im Boot befindet. Wenn die Besatzung vorübergehend das Boot in der Marina verlässt, müssen vorher alle Anschlüsse abgeschaltet werden.

Instandhaltungsarbeiten auf dem Boot (Schleifen, Lackieren und Ähnliches) sind für Zwecke des Schutzes der restlichen Boote nur in bestimmten, dafür vorgesehenen Bereichen der Marina gestattet. 

Der Bootshalter muss den Bereich, in dem solche Arbeiten am Boot durchgeführt wurden, vor dem Verlassen dieses Bereichs vollständig putzen. Ansonsten werden ihm von der Marina die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Müll wie Öle und Filter, Kraftstoff, Spülmittelreste, Kommunalmüll und andere Abfallsorten müssen sortiert entsorgt und in die dafür gekennzeichneten umweltschutzfreundlichen Container der Marina abgelegt werden. Das Ausschütten von Flüssigkeiten oder das Hineinwerfen von Müll ins Meer ist strafbar.

Bevor das Boot die Marina verlässt, hat der Bootshalter alle Dienstleistungen im Einklang mit der jeweils aktuellen Preisliste zu bezahlen. Ansonsten hat die Marina das Recht, das Boot nicht aus dem Hafen zu lassen, bis der Bootshalter die Dienstleistungen bezahlt.

Wenn das Boot einen dauerhaften Liegeplatz in der Marina hat, kann der Bootshalter an der Rezeption der Marina einen Zweitschlüssel abgeben. Die Marina kann ausschließlich in Notfällen, wenn die Sicherheit des Bootes allgemein oder durch ein anderes Boot gefährdet ist, das Boot mit diesem Schlüssel betreten, um einen potenziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wenn ein Boot, für das ein Liegeplatzvertrag geschlossen wurde, die Marina dauerhaft verlässt, hat der Bootshalter seine Abreise an der Rezeption anzumelden und den Liegeplatzvertrag schriftlich zu kündigen.

In der Marina dürfen zum Schutze der Umwelt und der Sauberkeit des Meeres ausschließlich biologisch abbaubare Spülmittel verwendet werden. Die Nutzung automatischer Pumpen für das Abpumpen von Bilgewasser ins Meer ist untersagt, um ungewollte Verschmutzungen zu vermeiden. Der Bootshalter hat die Pflicht, einen umweltschutzfreundlichen Schwamm in die Bilge zu legen.

Das Leeren von Toiletten im Hafenbecken ist untersagt.

Im Falle einer groben Verunreinigung wird die Marina ermitteln, wer dies verursacht hat, mithilfe von Angestellten, die für solche Tätigkeiten zuständig sind, entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung der Verschmutzung treffen, für Zwecke des Schutzes der Sicherheit von Umgebung, Menschen und anderer Boote das betreffende Boot entfernen, das zuständige Hafenamt und andere zuständige staatliche Behörden darüber informieren sowie den Verursacher mit den entstandenen Kosten belasten.

Die Marina hängt jeden Tag einen Wetterbericht an der Rezeption beziehungsweise auf der Infotafel aus.

Der Kran wird ausschließlich von professionellem Personal, das von der Marina autorisiert wurde, beziehungsweise von professionell ausgebildeten Personen eines anderen Unternehmens, das von der Marina dazu beauftragt wurde, bedient. Der Bootshalter muss vor dem Hochziehen des Bootes die Person, die den Kran bedient, auf die Ausrüstung des unter Wasser liegenden Bootsteils hinweisen und richtige Angaben über die Position dieser Ausrüstung machen. Falls solche Informationen nicht gegeben werden, haftet die Marina nicht für potenzielle Schäden.

Folgendes ist in der Marina strengstens verboten:

offenes Feuer;

Motorbootfahren, Baden, Surfen, Angeln, Tauchen;

Tierhalter sind dazu verpflichtet, die Umwelt der Marina sauber zu halten. Freies Herumlaufen von Hunden ohne Leine ist strengstens untersagt, ebenso wie das Belästigen der restlichen Gäste durch 

pausenloses Hundegebell; außerdem dürfen Haustiere geschlossene Räume der Marina nicht betreten;

Geschirrwaschen in sanitären Einrichtungen;

Festbinden von Beibooten, Surfbrettern und Ähnl. am Boot

Montieren oder Abstellen irgendwelcher Gegenstände am Kai und im restlichen Gelände der Marina;

Aufstellen von Aufschriften, Reklame und anderer Mitteilungen sowie Nutzung des Geländes der Marina für Werbezwecke;

Ruhestörungen;

Schreien und Lärmerzeugung zwischen 22h und 8h, außer in gastronomischen Objekten, die bis 24h 

Musik laufen lassen können;

Aufhalten und Fortbewegen in der Nähe des Krans;

Behinderung der Fortbewegung von Fahrzeugen und Travel-Lifts auf Verkehrswegen;

Gas- oder Stromapparate sowie Wasserleitungen ohne Aufsicht einer Person eingeschaltet lassen;

Anlassen des Motorantriebs von Booten, außer beim Ein- und Auslaufen;

Verholen von Booten an einen anderen Liegeplatz ohne Genehmigung des Hafenmeisters der Marina;

Engagieren von Drittpersonen für die Aufsicht, Instandhaltung oder Serviceleistungen am Boot, ohne  vorherige Ankündigung und Genehmigung seitens der Marina;

Arbeiten am Schiff beziehungsweise am Boot, die Menschenleben gefährden, einen Brand oder Verunreinigungen verursachen können;

Verunreinigungen des Meeres oder Zufügen von Schaden an Schiffen, Booten, Küste, 

Hafenvorrichtungen, Geräten und Anlagen;

Parken von Fahrzeugen, Anhängern, Campingwagen, Bussen, Trailern, Motorrädern, Fahrrädern und anderen Beförderungsmitteln auf Verkehrswegen, Plätzen, Grünflächen und auf dem Kai. Ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug wird auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt;

Campen;

Weiteverleihen der Parkplatzkarte.


Die Umsetzung dieser Ordnung wird von der Marina kontrolliert und vom Hafenamt beaufsichtigt.

Die Angestellten der Marina kontrollieren das Einlaufen, Anlegen, Festmachen, Ankern und Auslaufen von Schiffen und Booten.

Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ordnung kann die Marina die Erbringung ihrer Dienstleistungen einstellen sowie jeden eventuellen Schaden dem dafür verantwortlichen Bootshalter – der Person, die gegen diese Ordnung verstoßen hat, in Rechnung stellen, außer in Fällen, in denen amtliche Bußgelder vorgesehen sind, die vom Hafenamt in Rechnung gestellt werden.

Alle Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich werden sollten, werden im Einklang mit Rechtsvorschriften der Republik Kroatien auf Infotafeln der Marina ausgehängt und stellen einen Bestandteil dieser Ordnung dar.

Die Marina Kornati und der Hotelhafen Kornati, als Organisationseinheiten, die unter dem Vorstand der Ilirija AG Biograd na Moru, Tina Ujevića 7, tätig sind, haben durch den Erlass dieser Ordnung, als Benutzer des Hafens des Nautiktourismus bzw. als Organ, das den Hafen betreibt, ihre Pflichten für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Hafen erfüllt.

Folgende zuständige Behörden haben diese Hafenordnung für die Marina Kornati und Hotelhafen genehmigt:

MINISTERIUM FÜR MEER, TOURISMUS, VERKEHR UND ENTWICKLUNG DER REPUBLIK KROATIEN 

HAFENAMT ZADAR, das die Umsetzung der Ordnung im Hafen der Marina Kornati und im Hotelhafen beaufsichtigt.


Biograd na Moru, den 08.12.2010